Dekontaminationsduschen: Normen, Anforderungen und praktische Erkenntnisse
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Dekontaminationsduschen werden überall dort eingesetzt, wo Beschäftigte Vollschutzanzüge tragen, und die Gefahr besteht, dass diese Anzüge mit chemischen oder biologischen Stoffen kontaminiert werden. Die neue DIN 12042:2025-12 definiert erstmals verbindliche technische Mindestanforderungen an solche Duschen. Die folgende Übersicht erleichtert Ihnen die Auswahl, Planung und fachgerechte Installation von Dekontaminationsduschen. 

Dabei ist zu beachten, dass Dekontaminationsduschen im Gegensatz zur klassischen Notdusche nicht der Erst-Hilfe dienen, sondern der kontrollierten Reinigung kontaminierter Schutzanzüge. Die Dekontamination ist ein notwendiger Schritt, um eine Verschleppung gefährlicher Stoffe in angrenzende Bereiche zu verhindern. Trotz professioneller PSA und klarer Arbeitsabläufe verbleibt ein Restrisiko. Genau dieses adressiert die neue Norm. 

In Deutschland gilt seit November 2025 die DIN 12042 als zentrale technische Grundlage für stationäre und teilstationäre Dekontaminationsduschen. Sie wird ergänzt durch bestehende Arbeitsschutzregelwerke wie TRBA 100, DGUV Information 213-086 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anwendungen wie Asbest (TRGS 519), kontaminierte Bereiche im Bau (TRGS 524) oder Pyrolyseprodukte (TRGS 551) fallen ausdrücklich nicht unter diese Norm. 

Dekontaminationsduschen: DIN 12042:2025-12 

Die DIN 12042 definiert die Anforderungen an Dekontaminationsduschen, die zur Reinigung von Vollschutzanzügen eingesetzt werden. Dazu gehören die technischen Mindestmaße, die Reinigungsleistung, die Wahl der Spülmedien sowie Anforderungen an Aktivatoren, Düsensysteme und die Rückhaltung kontaminierter Flüssigkeiten. 

Die Norm legt fest, dass die Dusche den Vollschutzanzug des Anwenders vollständig und gleichmäßig benetzen muss. Die benötigte Wassermenge richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und muss vor Ort in Testreihen ermittelt werden. Die Norm unterscheidet nicht nach Labor oder Industrie, sondern definiert allgemeingültige Anforderungen für alle Bereiche, in denen Vollschutz getragen wird. 

Einbaumaße, Zugang und Rückhaltebereiche 

Für die Aufstellung fordert die DIN 12042 klare Mindestabmessungen: ein Innenfreiraum von 1.000 × 1.000 mm, eine Mindesthöhe von 2.300 mm ± 100 mm und ein Zugang mit mindestens 800 mm Breite bei maximal 200 mm Schwellenhöhe. 

Aktivierungssysteme und Bedienbarkeit 

Das Aktivierungssystem muss ohne fremde Hilfe auslösbar sein,auch mit großen Schutzhandschuhen. Handaktivatoren dürfen maximal 1.750 mm hoch installiert sein. Alternativ können Trittplattformen genutzt werden, die ab 350 N zuverlässig auslösen. 

Düsensysteme und Strahlbild 

Die Düsen müssen gleichmäßig reinigen und dürfen nur mit Werkzeug verstellt werden. Leitungen müssen entleerbar sein, um hygienische Risiken zu vermeiden. 

Kennzeichnung, Herstellerangaben und Dokumentation 

Jede Dekontaminationsdusche muss dauerhaft gekennzeichnet sein: Hersteller, Typ, Produktionsjahr, minimaler Volumenstrom, maximaler Betriebsdruck und Sicherheitszeichen „Dekontaminationsdusche nutzen “ ISO 7010-M072. 

Deutsche Umsetzung der normativen Vorgaben 

In Laboratorien gelten ergänzend TRBA 100 und DGUV 213-086. In Industrie- und CBRN-Bereichen ist die BetrSichV maßgeblich. Die DIN 12042 bietet erstmals eine klare technische Grundlage für beide Einsatzbereiche. 

Umsetzung in der Praxis 

Wesentliche Auswahlkriterien sind Gefährdungsbeurteilung, erforderlicher Volumenstrom, räumliche Bedingungen, Sammelwannen, Temperaturanforderungen und zusätzliche Brausen oder Sprühdüsen. 

Wartung und Funktionsprüfung 

Dekontaminationsduschen müssen regelmäßig geprüft werden. Die Norm ergänzt die BetrSichV um Empfehlungen zu Reinigung und Prüfung. Die Funktionskontrolle umfasst Aktivator, Düsen, Entleerbarkeit, Sammelwanne und Dokumentation.