FSP-Tech® NEUPRODUKTGARANTIE & Anschlussgarantie
A) NEUPRODUKTGARANTIE
Die FSP-Tech® GmbH, Heinz-Bäcker-Str. 27, 45356 Essen, gewährt für das FSP-Tech®
Produkt eine zweijährige Garantie gegen sämtliche Fertigungsfehler entsprechend dem
jeweiligen Stand der Technik. Diese Garantie gilt ab dem Auslieferungstag für die Produkte,
die in Deutschland installiert sind.
Siehe auch https://www.fsp-tech.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen.
Was die Neuproduktgarantie umfasst:
Abgesehen von den nachstehenden Einschränkungen umfasst die Neuproduktgarantie die
kostenlose Instandsetzung oder den kostenlosen Austausch der von FSP-Tech® oder ihrem
Vertreter als mangelhaft anerkannten Teile sowie die zur Instandsetzung des Produkts
notwendigen Arbeitskosten. Diese Arbeit kann mit Original-Neuteilen oder Teilen des
„Standard-Austauschs“ (instandgesetzte Teile, die den gleichen Spezifikationen wie Original-
Teile entsprechen) ausgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
• der Austausch eines Teils im Rahmen der Garanteleistungen keine Verlängerung der
Garantiefrist bewirkt und die für die ausgetauschten Teile gewährte Garantie mit Ablauf
der Neuproduktgarantie endet;
• im Rahmen der Neuproduktgarantie entfernte Teile in das Eigentum von FSP-Tech® oder
ihres Vertreters übergehen.
Von der Neuproduktgarantie nicht gedeckt sind:
Wartung und Einstellungen
• die in der Betriebs- und Wartungsanleitung aufgeführten, zum ordnungsgemäßen Betrieb
des FSP-Tech® Produkts erforderlichen Wartungsarbeiten und Inspektionen, der
Austausch von Verschleißteilen, z.B.
o Strahlreglern
o Düsen
o Leuchtmitteln
o Schwimmern
o Bauseits erforderlichen mech. und elektr. Einstellarbeiten
o Nachfüllen von Additiven
• der Austausch von Teilen, die einem durch die Nutzung des FSP-Tech® Produkts, die
geografischen und klimatischen Verhältnisse bedingten normalen Verschleiß
unterliegen, sofern dieser Austausch nicht infolge eines Fertigungsfehlers erfolgt.
Produktnutzung
• Optische Abweichungen vom Neuzustand im Zusammenhang mit dem Betrieb des FSPTech
® Produkts, Beschädigungen wie z. B. Ausbleichen, Veränderung oder Verformung
von Teilen aufgrund ihrer normalen Alterung;
• Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang stehen mit der Verwendung anderer als
der Originalteile oder Zubehörteile oder solcher, die qualitativ nicht gleichwertig sind oder
aufgrund der Verwendung ungeeigneter oder minderwertiger Stoffe oder von FSP-Tech®
nicht empfohlener Additive;
• Schäden im Zusammenhang mit einem falschen Stromanschluss, der Stromversorgung,
der Elektroinstallation oder dem verwendeten Strom;
• Schäden im Zusammenhang mit falschem oder fehlerhaftem Wasseranschluss oder
unsachgemäßem Gebrauch
• Schäden, die durch Naturereignisse, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm
oder sonstige klimatische Ereignisse oder durch einen Unfall, Brand oder Diebstahl
entstanden sind;
• Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang stehen mit Reparaturen, Umbauten oder
Änderungen des FSP-Tech® Produkts, die durch von FSP-Tech® nicht autorisierte
Unternehmen durchgeführt wurden sowie solche, die im ursächlichen Zusammenhang
stehen mit dem Einbau von Zubehör, das von FSP-Tech® nicht zugelassen wurde;
Der Kunde muss Folgendes tun, um die Neuproduktgarantie in Anspruch nehmen zu können:
• die Wartungen und Prüfungen entsprechend den normativen und gesetzlichen
Bestimmungen und nach den sich insbesondere aus den Wartungsblättern des FSPTech
® Produktes ergebenden Vorgaben durchführen (lassen) und den Nachweis dafür
erbringen (aktuelle Prüf- und Wartungsprotokolle, Rechnungen usw.);
• das FSP-Tech® Produkt bei Feststellung eines Defekts unverzüglich bei der FSP-Tech®
GmbH in Essen schriftlich als mangelhaft zu melden (die Meldung per Telefax genügt
nicht) Diese Maßnahme soll die Sicherheit des FSP-Tech® Produkts und eine
Verschlimmerung des festgestellten Defekts verhindern, die umfangreichere
Reparaturleistungen erfordern könnte als ursprünglich notwendig gewesen wären. Der
Defekt und seine Folgen sind folglich von der Neuproduktgarantie nicht gedeckt, wenn der
Kunde nicht sofort, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Feststellung des Defekts
gehandelt hat;
• Aufforderungen der FSP-Tech® oder eines Mitglieds des FSP-Tech®-Servicepartnernetzwerkes,
das FSP-Tech® Produkt unverzüglich außer Betrieb zu setzen, Folge leisten.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften wäre der Kunde für alle damit auf den
ordnungsgemäßen Betrieb des FSP-Tech® Produkts künftig verbundenen direkten oder
indirekten Auswirkungen verantwortlich.
In folgenden Fällen verliert der Kunde seinen Anspruch auf die Neuproduktgarantie:
• Veränderungen oder Umbauten des FSP-Tech® Produkts, die von FSP-Tech® weder
vorgesehen waren noch genehmigt wurden oder bei denen die technischen Vorschriften
von FSP-Tech® nicht beachtet wurden;
• Defekte, die auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf die Nichtbeachtung der in der
Betriebsanleitung oder in Prüf- und Wartungsblättern enthaltenen Vorschriften
zurückzuführen sind;
• nicht bestimmungsgemäßer Einsatz des FSP-Tech® Produkts
B) BEDINGUNGEN der Anschlussgarantie der FSP-Tech® GmbH
Die FSP-Tech® GmbH, Heinz-Bäcker-Str. 27, 45356 Essen, Deutschland gewährt gegen
Berechnung für FSP-Tech® Produkte eine Anschlussgarantie mit der Laufzeit von wahlweise
1, 2 oder 3 Jahren gegen jegliche Fabrikationsfehler, beginnend mit dem in der
Auftragsbestätigung eingetragenen Datum, gültig nach vollständiger Zahlung des Produktes
und der gewählten Anschlussgarantie.
• Damit die Arbeiten am FSP-Tech® Produkt im Rahmen der FSP-Tech®-Anschlussgarantien
kostenlos übernommen werden können,
o müssen die bereits in der Neuproduktgarantie aufgeführten Wartungen von
einer durch FSP-Tech® autorisierten Person
Mitgliedern des FSP-Tech®-Servicepartnernetzwerkes durchgeführt werden.
o darf sie der Kunde nur
von einer durch FSP-Tech® autorisierten Person
Mitgliedern des FSP-Tech®-Servicepartnernetzwerkes
durchführen lassen.
• Bei einem Weiterverkauf des FSP-Tech® Produkt ist im Einzelfall zu klären, inwieweit die
Nacherwerber Anspruch auf die FSP-Tech®- Garantien bis zu deren Ablauf haben, auch
vorausgesetzt, dass bezüglich dieses FSP-Tech® Produkts jeweils die für die Anwendung
dieser Garantien geltenden Bedingungen erfüllt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, dem
Erwerber hierfür diese Garantiebedingungen auszuhändigen und die FSP-Tech® über
den Weiterverkauf in Kenntnis zu setzen.
• Die FSP-Tech®-Anschlussgarantie gilt in Deutschland.
Die Inanspruchnahme der FSP-Tech®-Garantien wird nicht davon abhängig gemacht, dass
Reparatur- und Wartungsleistungen, die durch diese Garantien nicht gedeckt sind, von einem
Mitglied des FSP-Tech®-Vertragswerkstattnetzes durchgeführt wurden.
Ansprüche des Verbrauchers aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch diese
FSP-Tech®-Garantien weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Stand: Juli 2020